§ 2
Beitragszahler
§ 3
Aufnahmegebühr
§ 4
Beitragshöhe
Jahresmitgliedsbeitrag | |
---|---|
Mitglieder, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 60,00 € |
volljährige Mitglieder (ordentliche Mitglieder), alle Sparten | 120,00 € |
passive Mitglieder und Mitglieder, die das 60. Lebensjahr vollendet haben | 60,00 € |
§ 5
Zahlung der Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag versteht sich als ein Jahresbeitrag, der in voller Höhe bis zum 31.03. jeden Jahres fällig ist.
*** Auf schriftlichen Antrag (zu stellen, jährlich bis zum 15.03.) an den Kernvorstand und entsprechendem Nachweis (z.B. Azubivertrag/ Studentenausweis) ist die Minimierung des Jahresbeitrags von 120,00 € auf 60,00 € im Jahr möglich. Bei Eintritt in den Verein nach dem 01.02. ist ein anteiliger Beitrag von 1/12 des vollen Beitrages je Monat zu entrichten (entsprechend obiger Tabelle).
§ 6
Arbeitsstunden
Jedes ordentliche Mitglied des Vereins sollte gemäß § 7 Abs. 1 der Vereinssatzung, entsprechend seiner Möglichkeiten 6 Stunden pro Jahr für den Zweck und Erhalt des Vereins aufbringen. Der Vorstand legt per Beschluss fest, welche Tätigkeit im Verein als Arbeitsstunde anerkannt wird.
§ 7
Beitragsrückstände
Sollte ein Mitglied durch eigenes Verschulden mit der Zahlung seines Mitgliedsbeitrages in Rückstand geraten, sind folgende Ordnungsmaßnahmen durchzusetzen:
2 Monat Rückstand => Ausschluss vom Spielbetrieb/ Sperre
6 Monate Rückstand => Streichung der Mitgliedschaft (gem. Satzung § 8, Pkt 1b).
Mit der Prüfung und der Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen wird der Vorstand beauftragt.
§ 8
Beschluss über das Inkrafttreten der Beitragsordnung
Die vorliegende Beitragsordnung wurde auf der Vorstandssitzung am 01.10.2024 durch den Vorstand der KSG mehrheitlich beschlossen, durch die Mitgliederversammlung am 14.11.2024 wurde die Beitragserhöhe beschlossen und der Ältestenrat hat am 03.12.2024 dieser Beitragsordnung zugestimmt. Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Alle bestehenden Regelungen zu den Beitragszahlungen werden damit aufgehoben und außer Kraft gesetzt.